Der Eingang liegt diskret um die Ecke des belebten Zimmermannplatzes im neunten Bezirk. Eine freundliche junge Frau öffnet die Türe und bittet, kurz Platz zu nehmen. „Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene“ lautet die offizielle Bezeichnung der Einrichtung, die Anfang des Jahres ihre Pforten geöffnet hat. Medial hat sich dafür aber fast überall der Begriff „Gewaltambulanz“ durchgesetzt. Warum das Wort dabei nicht unproblematisch ist? „Es führt auf eine falsche Fährte, denn es impliziert eine Behandlung. Das passiert bei uns aber nicht. Unsere Arbeit besteht aus Untersuchungen, für die wir uns viel Zeit nehmen. Denn wir müssen sehr präzise arbeiten in dem Sinne, dass wir jede noch so kleine Verletzung dokumentieren. Damit ist dann in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren eine gute Basis gelegt. Allerdings münden natürlich nicht alle Untersuchungen, die hier stattfinden, in einer Anzeige. Das passiert in etwa bei der Hälfte der Betroffenen“, so Katharina Stolz. Wesentlich ist, dass sich Gewaltbetroffene telefonisch an die Untersuchungsstelle wenden können, um im gemeinsamen Gespräch zu klären, ob es das Spital für eine klinische Behandlung überhaupt braucht. Bei Verletzungen, die nicht behandlungsdürftig sind, kann man nämlich direkt in die Untersuchungsstelle als Alternative zum Krankenhaus gehen. Und eine zusätzliche Ressource für die sehr präzise Dokumentation ist diese ohnehin.
Katharina Stolz ist Gerichtsmedizinerin, leitet die Untersuchungsstelle und zeigt uns Räume, die sehr minimalistisch wirken. Alles ist in Weiß gehalten, maximal ein paar Grautöne sind zwischendurch zu finden. Diese Farbgebung, oder eher Nicht-Farbgebung, dient natürlich einem Zweck: Die Frauen (und auch Männer), die hier einen Ort der Sicherheit suchen, brauchen erst einmal Ruhe. Das spiegelt sich in der Einrichtung wider. „Es kommen Menschen zu uns, die die ganze Bandbreite an Gefühlen abdecken“, erzählt Stolz aus ihrem Arbeitsalltag. Von völliger Aufgelöstheit aus einem Schock heraus bis zu fast phlegmatischer Ruhe, weil man endlich nach vielen, vielen Vorfällen den Mut gefasst hat, sich Hilfe zu holen, sei alles schon dabei gewesen. Die nackten Zahlen sind dabei erschreckend: Laut Prävalenzstudien ist in Österreich ein Viertel aller Frauen von Gewalterfahrungen betroffen, europaweit sogar jede dritte. „Jeder von uns kennt also eine Person, der das schon widerfahren ist, wahrscheinlich oft ohne es zu wissen. Das sind Zahlen, die mir Gänsehaut verursachen, immer wieder. Die Wahrscheinlichkeit, einmal in seinem Leben einen Herzinfarkt zu erleiden, liegt übrigens bei zehn Prozent“, so Stolz zu diesen schockierenden Fakten. Die Chance, dass man eine Frau kennt, der Gewalt passiert ist, ist also weitaus höher. Und gerade in diesem Bereich seien die gemeldeten Fälle ja nur die Spitze des Eisbergs, betont die Ärztin.
Sinnstiftende Arbeit mit viel Wertschätzung
In der Untersuchungsstelle arbeiten Allgemeinmedizinerinnen (derzeit tatsächlich ausschließlich Frauen) Hand in Hand mit der Gerichtsmedizin zusammen, zudem wird mit Spitälern wienweit kooperiert. In denjenigen Fällen, wo es eine behandlungsbedürftige Verletzung gibt, passiert die Versorgung gemeinsam mit der klinisch-forensischen Dokumentation im Krankenhaus, ansonsten können die Betroffenen in den Räumlichkeiten der Untersuchungsstelle im neunten Bezirk untersucht werden. Auch dann, wenn sexualisierte Gewalt oder Kinder im Spiel sind, müssen die Untersuchungen im Krankenhaus stattfinden, weil dazu Gynäkologinnen und Gynäkologen oder Pädiaterinnen und Pädiater nötig sind. Sobald Kinder involviert sind, ist die Lage ohnehin oft komplexer, schildert Stolz ihre Erfahrungen: „Manchmal ist es dann sehr wichtig, sie aus dem bekannten Setting heraus und stationär aufzunehmen.“ Grundsätzlich appelliert sie an ihre klinisch tätigen Kolleginnen und Kollegen: „Im Zweifelsfall, ob wir zuständig sind oder wenn ein klinisch-forensischer Rat gebraucht wird, raten wir, einfach bei uns anzurufen.“
Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene: Zahlen, Daten, Fakten
Die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene in Wien gibt es seit Jänner 2025. Seither gab es bis Stichtag 1. September dieses Jahres 400 fallbezogene Befassungen, in 293 Fällen folgten klinisch-forensische Untersuchungen. Rund 84 Prozent der Betroffenen waren weiblich, 17 Prozent minderjährig. Das Alter der Untersuchten reichte von einem Jahr bis 92 Jahren.
Das Angebot reicht von der klinisch-forensischen Dokumentation nach gerichtsmedizinischen Standards inklusive Fotodokumentation über die Untersuchung von Blut- und Harnproben (bei K.O.-Mittel-Verdacht) bis hin zur ersten akuten Beratung über bestehende Opferschutzangebote: „Wir wollen keinen Menschen im luftleeren Raum zurücklassen, sondern begleiten und Informationen mitgeben, wie es unter Umständen weitergehen kann“, erzählt Stolz. Der Fokus der Arbeit in der Untersuchungsstelle liegt dabei auf dem Bereich der Gewalt im sozialen Nahraum (häusliche Gewalt), sexualisierter Gewalt und Misshandlungsfällen im Kindes- und Erwachsenenalter. Wichtig ist, dass sowohl Betroffene selbst als auch medizinisches Fachpersonal klinisch-forensische Untersuchungen über die Untersuchungsstelle in die Wege leiten können.
https://www.meduniwien.ac.at/web/untersuchungsstelle-fuer-gewaltbetroffene/
Für das Team in der Untersuchungsstelle ist die Arbeit trotz aller psychischen Belastungen sehr wertvoll. „Wir erleben eine sehr gute Zusammenarbeit und unsere Ärztinnen machen ihre Arbeit hervorragend. Gerade hier sind die Untersuchungen ja sehr stark von der ärztlichen Beziehung zu den Betroffenen geprägt. Natürlich muss man es erst lernen, permanent Menschen zu untersuchen, die sich in einer sehr belastenden Lebenssituation befinden. In einer durchschnittlichen allgemeinmedizinischen Praxis hat man ja auch immer wieder freudige Begegnungen und das Grundsetting ist ein positiv gestimmtes. Allerdings berichten die Kolleginnen, dass sie sehr viel Kraft aus dieser Tätigkeit ziehen, denn sie wissen, dass ihre Arbeit extrem wichtig für die Betroffenen ist. Das fühlt sich sehr sinnstiftend an“, erzählt Stolz aus dem Arbeitsalltag. „Wir bekommen auch immer wieder die Rückmeldung, dass unsere Arbeit in der Untersuchungsstelle sehr wertgeschätzt wird von den Menschen, die bei uns Hilfe suchen.“
Menschliche Grauzonen rund um das Ärztegesetz
Ein Mitarbeiter mit zentraler Rolle hält sich bei unserem Gespräch diskret im Hintergrund: Auf einer Liege wartet der große, schwarze Untersuchungskoffer auf seinen Einsatz. Damit fahren die Ärztinnen direkt vor Ort in die Krankenhäuser, erklärt Stolz Sinn und Zweck des Koffers, „etwa bei sexualisierter Gewalt, vor allem dann, wenn Unsicherheiten bestehen, wie man vorgehen soll.“ Ein essenzielles Tool ist dabei der forensische Winkel. Damit werden alle Verletzungen mit einem Winkelmaß abgemessen, fotografiert und mittels Farbskala abgeglichen. Zudem gibt es noch einiges an Utensilien für Blut- und Harnproben oder Tupfer für die Spurensicherung. Eine Nikon Kamera und ein Laptop für die Dokumentation ergänzen das Set. An sich hat das Ärztegesetz sehr klare Richtlinien, ab wann ärztliche Anzeigepflicht besteht. „Zum Beispiel ist es immer dann relevant, wenn eine schwere Körperverletzung durch eine andere Person hervorgerufen wurde, seit einigen Jahren auch bei Sexualdelikten. Wenn Minderjährige oder nicht handlungs- oder entscheidungsfähigen Personen misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden, gilt das ohnehin. Allerdings gibt es gewisse Kriterien, wo man von der Anzeigepflicht zurücktreten kann. Auch die sind klar definiert, zum Beispiel wenn eine volljährige und einsichts- und urteilsfähige Person sagt, sie möchte das nicht. Hier entstehen dann Grauzonen, wenn zum Beispiel eine Frau, die von ihrem Mann geschlagen wurde, dabei eine schwere Körperverletzung erlitten hat und von einer akuten Gefährdungslage ausgegangen werden muss, keine Anzeige erstatten will. Im Alltag menschelt es einfach und dann sind die gesetzlichen Grundlagen, die zwar klar sind, manchmal nicht ganz eindeutig auf den Einzelfall umzulegen“, skizziert Stolz mögliche Schwierigkeiten, die in der Praxis auftreten können.

Die Räume sind bewusst minimalistisch gehalten. Foto: Medizinische Universität Wien/APA-Fotoservice/Hörmandinger
Für die Gerichtsmedizinerin, die einen sehr konzentrierten, ablenkungsarmen Arbeitsalltag gewohnt war, ist die Aufbauphase der Untersuchungsstelle mit extrem viel Vernetzungsarbeit etwas völlig Neues gewesen. „Wir haben erst Strukturen schaffen müssen, und ich, deren Hauptaufgabe vorher Obduktionen waren, habe viel networken und diesbezügliche Termine wahrnehmen müssen. Das hat sehr große Freude gemacht, weil man viel gestalten konnte“, erzählt sie quasi aus der „Gründerzeit“. Als Teil der MedUni und Gerichtsmedizin soll die Untersuchungsstelle nicht nur für das AKH da sein, sondern für sämtliche Spitäler in Wien, Niederösterreich und dem nördlichen Burgenland. Bespielt wurde in den ersten Monaten allerdings naturgemäß hauptsächlich Wien. „Diese Ausweitung unseres Radius in konzentrischen Kreisen passiert jetzt Schritt für Schritt. Für uns ist es erst einmal ganz wichtig, dass alle Kolleginnen und Kollegen von unserem Angebot wissen und wie niederschwellig wir erreichbar sind. Zudem bieten wir hier mit unserem mobilen Angebot eine zusätzliche Ressource an, mit der wir auch die Ambulanzen in den Spitälern entlasten“, fasst Stolz zusammen.
Engagierte Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner gesucht!
Zum Job gehören klinisch-forensische Untersuchungen inklusive Befund- und Fotodokumentation sowie Spurensicherung in den Räumlichkeiten der Untersuchungsstelle und in Krankenanstalten unter gerichtsmedizinischer Supervision, die Teilnahme an vergüteten Rufbereitschaftsdiensten und Schulungen von Gesundheitspersonal. Es gibt eine mehrwöchige gerichtsmedizinische Einschulungsphase vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit (Verletzungslehre, Befund- sowie Fotodokumentation uvm.)
Nähere Informationen unter ugb@meduniwien.ac.at