Immer mehr Optikerfilialen bieten unter dem Titel „Augen-Check-up“ telemedizinische Vorsorgeuntersuchungen an. Dabei werden in den Filialen eine Sehstärkenbestimmung (Visus), eine Augeninnendruckmessung sowie eine Netzhautaufnahme (Fundusfoto) durchgeführt. Diese Daten werden anschließend digital an eine Augenärztin oder einen Augenarzt übermittelt, die beziehungsweise der auf dieser Grundlage einen Befund erstellt.
Vorsorge essenziell
„Regelmäßige augenärztliche Vorsorge ist zentral, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Solche Teiluntersuchungen können eine vollständige augenärztliche Kontrolle nicht ersetzen“, betont Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien.
Vollständige Untersuchung nur in der Ordination
Gabriela Seher, Fachgruppenobfrau für Augenheilkunde und Optometrie der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und Präsidentin der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft (ÖOG), ergänzt: „Eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung ist weit mehr als die Auswertung einzelner Messwerte. Nur in einer Augenarztordination sind die räumlichen, technischen und medizinischen Voraussetzungen gegeben, um Augenerkrankungen wie Grüner Star (Glaukom), Makuladegeneration oder Netzhautveränderungen sicher und frühzeitig zu erkennen.“
Sie verweist darauf, dass es bei den neu angebotenen „Augen-Check-ups“ inzwischen Änderungen gegeben hat: „Es ist zwar positiv, dass die Befundberichte dieser Angebote nach Hinweisen der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien angepasst wurden und nun klar auf den Teilbefund-Charakter hinweisen. Dennoch bleibt entscheidend: Eine vollständige augenärztliche Untersuchung kann nur in den Ordinationen erfolgen.“ Die Gefahr bestehe darin, dass Patientinnen und Patienten sich bei einem Teilbefund in falscher Sicherheit wiegen.