Gerichtsmedizin wird häufig mit Obduktionen assoziiert – das in Österreich spärlich besetzte Fach bietet aber wesentlich mehr: Eine zentrale Rolle hat es etwa beim Opferschutz inne. Gerichtsmedizinerin Katharina Stolz sprach bei einem Vortrag der Gesellschaft der Ärzte im Billrothhaus über Warnsignale für Gewalteinfluss bei Patientinnen und Patienten.
Eva Kaiserseder
An die 30 Fachärztinnen und Fachärzte für Gerichtsmedizin gibt es österreichweit derzeit laut Katharina Stolz, Leiterin der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene. Diese ernüchternd dünne personelle Decke steht in krassem Gegensatz zu den steigenden Zahlen rund um das Thema Gewaltschutz. „Über 500 klinisch-forensische Untersuchungen und über 200 telefonische Anleitungen beziehungsweise Beratungen hat die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene letztes Jahr durchgeführt. Heute, nach nicht einmal zwei Monaten im neuen Jahr, liegen wir bereits bei 160 Fällen“, so Stolz über ihre Einrichtung, die seit Jänner 2025 niederschwellige Anlaufstelle für Gewaltbetroffene ist. Dort werden die Spuren körperlicher Gewalt schriftlich und fotografisch „gerichtsfest“ dokumentiert und Beweise gesichert, eine (Akut)Behandlung findet aber nicht statt.
Eduardo Maldonado-González: „Gewaltbetroffene Patientinnen und Patienten stellen uns vor besondere medizinische, rechtliche und ethische Herausforderungen.“
Sensibilität und Präzision ist nötig
Dafür sind nach wie vor zumeist Spitalsambulanzen zuständig und für Opfer damit oft unmittelbarste Anlaufstelle. Am Anfang des Dokumentationsprozesses und der Beweiskette steht ein ärztlich dokumentierter Verletzungsbefund inklusive Spurensicherung. Man kann in solchen Fällen übrigens die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffenen um Unterstützung bitten, die Mitarbeitenden haben mobiles Untersuchungsequipment. Stolz betont die Wichtigkeit, bei dieser Befundung mit extremer Genauigkeit vorzugehen, damit im Falle eines späteren Gerichtsverfahrens alle Informationen korrekt sind: „Man muss sozusagen den Ursprungszustand dokumentieren und einfrieren, exakt so, wie er vorliegt, denn viele dieser Spuren sind später unwiederbringlich verloren.“ Wichtig dabei sei, keine Interpretation wie etwa „Würgemal“ zu treffen, sondern nur den Ist-Zustand (etwa „Hämatom“) zu beschreiben. Auch die forensische Fotografie spielt im Dokumentationsprozess eine entscheidende Rolle. Ein paar Basics gilt es dabei zu beachten. Entscheidend sei etwa, datierte Bilder zu machen, auf denen die Person eindeutig und zweifelsfrei identifizierbar ist etwa via Patientenetikette. Zudem sei es essenziell, nicht nur die Verletzung selbst detailliert zu zeigen, sondern auch festzuhalten, welcher Körperteil überhaupt betroffen ist, zum Beispiel via Ganzkörperbild. Gerade rund um das Thema Gewalt brauche es viel Fingerspitzengefühl, Genauigkeit und Zeit, die man sich für die Betroffenen nehmen muss. Darauf wies auch Eduardo Maldonado-Gonzalez, Vizepräsident der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und Obmann der Kurie Angestellte Ärzte, in seinen einleitenden Worten im Rahmen der Veranstaltung hin: „Gewaltbetroffene Patientinnen und Patienten stellen uns vor besondere medizinische, rechtliche und ethische Herausforderungen. Neben der medizinischen Versorgung kommt der korrekten Dokumentation der Spurensicherung und der gerichtlichen Verwertbarkeit der Befunde eine zentrale Bedeutung zu. Und all das erfordert neben Fachwissen und Sorgfalt eine große Sensibilität.“
Gerichtsmedizinerin Katharina Stolz zeigt die Vielfalt ihres Fachs auf.
Red Flags aus dem ärztlichen Alltag
Was sollte Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich hellhörig werden lassen, ob jemand von Gewalt betroffen ist? Stolz benennt dazu ein paar Red Flags, also deutliche Warnsignale, die in fast allen Fällen gelten würden: „Das allerwichtigste und einfachste Kennzeichen ist tatsächlich, wenn der geschilderte Vorfallhergang nicht plausibel zum Verletzungsmuster passt. Und Gewaltbetroffene kommen häufig immer wieder, oft mit ähnlichen Verletzungsbildern, die bagatellisiert werden, vor allem wenn es sich um Gewaltausübung in Intimpartnerschaften handelt. Bei Kindern gilt es hellhörig zu sein, wenn es um den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Verletzung und dem Aufsuchen einer Ambulanz geht.“ Wenn einige Tage vergehen, sei Vorsicht geboten. Dabei ist die von Gewalt betroffene Klientel in der Untersuchungsstelle für Gewalt meist weiblich: 84 Prozent der Fälle sind Frauen. Eine umfassende statistische Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt aus 2024 untermauert diese Zahlen: Ein Drittel der Frauen in der EU hat zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit schon einmal Gewalt erfahren. Wesentlich dabei: Ein Fünftel der Betroffenen sucht laut Erhebung danach medizinische Einrichtungen auf oder wendet sich an einen Sozialdienst. „Jeder von Ihnen wird schon mit gewaltbetroffenen Personen zu tun gehabt haben und wird das auch in Zukunft. Das muss man sich auch im privaten Setting immer wieder vor Augen führen“, appelliert Stolz an das Publikum, die Menschen hinter diesen Zahlen zu sehen.