KI in der Medizin – Wer trägt die Verantwortung?“, dieser Frage gingen Expertinnen und Experten am 22. Jänner 2026 beim Future Talk in der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien auf den Grund. Der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen bringt nämlich rechtliche, ethische und praktische Konsequenzen mit sich. In seinem Eröffnungsstatement verwies Kammerpräsident Johannes Steinhart darauf, dass Künstliche Intelligenz zunehmend Einzug in den medizinischen Alltag hält, von der Diagnostik über Therapieentscheidungen bis hin zur Organisation klinischer Abläufe. Sobald Algorithmen mitwirken, stellen sich neue Fragen für den ärztlichen Beruf, insbesondere im Hinblick auf Haftung, Verantwortung und Entscheidungsfindung.
Rechtlicher Rahmen und Haftung
Philipp Leitner, Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei, beleuchtete in seinem Vortrag die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in der Medizin. Er hat anhand mehrerer Beispiele verdeutlicht, dass KI sowohl enormes Innovationspotenzial als auch erhebliche Risiken berge. Einerseits ermögliche sie etwa bahnbrechende Fortschritte in der biomedizinischen Forschung, andererseits zeigten Studien, dass KI-Systeme Fehlentscheidungen treffen oder systematische Verzerrungen entwickeln könnten, etwa zulasten von unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen. Leitner zeigte auf, dass der rechtliche Rahmen insbesondere durch Datenschutzrecht, die EU-KI-Verordnung sowie haftungsrechtliche Bestimmungen geprägt ist. Im datenschutzrechtlichen Kontext sei zwischen dem Verhältnis Arzt-Patient und der Einbindung externer KI-Anbieter zu unterscheiden. Ärztinnen und Ärzte seien zwar grundsätzlich gesetzlich zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten berechtigt, doch sei bei der Nutzung externer KI-Systeme unklar, ob diese Verarbeitungen noch von der bestehenden Rechtsgrundlage gedeckt seien oder zusätzliche Einwilligungen erforderten. „Im medizinischen Bereich stellt sich daher die Frage: Brauche ich für den Einsatz von KI eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten? Für die klassische Datenverarbeitung im Rahmen der Heilbehandlung ist das nicht notwendig, weil das Ärztegesetz ausdrücklich vorsieht, dass Ärztinnen und Ärzte personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten verarbeiten dürfen. Die entscheidende Frage ist aber, ob wirklich jede KI-gestützte Verarbeitung davon umfasst ist oder ob bestimmte Anwendungen – etwa große Sprachmodelle – doch einer zusätzlichen Einwilligung bedürfen“, so Leitner.
Gleichzeitig seien viele KI-Systeme intransparent. Hinzu komme die Problematik des Datenexports in Drittstaaten, da zahlreiche KI-Anbieter ihre Server außerhalb der EU betrieben. Haftungsrechtlich betonte Leitner, dass im österreichischen Medizinrecht grundsätzlich die Verschuldenshaftung gelte. „Im österreichischen Medizinrecht gilt grundsätzlich die Verschuldenshaftung: Ärztinnen und Ärzte haften, wenn ihnen ein persönliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist – etwa ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler. Problematisch wird es, wenn eine KI eine Diagnose oder Therapie vorschlägt, die übernommen und später als falsch erkannt wird. Dann stellt sich die Frage, ob allein der Arzt beziehungsweise die Ärztin haftet oder ob auch der Hersteller in Regress genommen werden kann. Mit der künftigen Ausweitung der Produkthaftung auf Software und KI-Systeme eröffnet sich hier ein neues Spannungsfeld zwischen individueller ärztlicher Verantwortung und der Verantwortung der Anbieter“, erklärt Leitner. Ein Regress gegenüber KI-Anbietern sei aber zugleich häufig schwierig, zumal viele Anbieter medizinische Nutzung in ihren Nutzungsbedingungen ausschlössen. Gleichzeitig eröffne die novellierte Produkthaftung, die nun auch Software und KI erfasse, neue Möglichkeiten direkter Haftung der Hersteller.
Änderung im Arzt-Patienten-Verhältnis
Die Juristin Maria Kletečka-Pulker, Leiterin des Ludwig Boltzmann Instituts für Digital Health and Patient Safety, legte den Fokus auf das Arzt-Patienten-Verhältnis und die Patientensicherheit. Sie betonte, dass KI dieses Verhältnis grundlegend verändere, da sie als zusätzlicher Akteur in das Behandlungsverhältnis eintrete. „Die KI drängt also gewissermaßen in dieses Verhältnis hinein. Ärztinnen und Ärzte werden künftig stärker zu Vermittlern, die KI-Ergebnisse einordnen und erklären müssen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass menschliche Zuwendung verdrängt wird, wenn KI dort eingesetzt wird, wo Empathie und persönliche Beziehung entscheidend sind“, so die Juristin. Ärztinnen und Ärzte dürften jedoch nicht mit der rechtlichen Verantwortung allein gelassen werden. „Es kann nicht sein, dass die gesamte Verantwortung beim einzelnen Arzt oder bei der einzelnen Ärztin bleibt. Meiner Ansicht nach muss auch jene Stelle Verantwortung tragen, die KI-Systeme entwickelt und in Verkehr bringt“, sagt Kletečka-Pulker. Sie drängt darauf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, geprüfte KI-Tools rechtssicher einzusetzen, ohne sich im Detail mit komplexen juristischen Fragen auseinandersetzen zu müssen. KI könne Abläufe optimieren, Diagnosen präzisieren und Ressourcen schonen, insbesondere in der Telemedizin. Gleichzeitig zeigten Studien, dass viele Ärztinnen und Ärzte einen Verlust an Menschlichkeit befürchteten. Sie betonte, dass die Bedeutung des ärztlichen Gesprächs durch KI nicht ersetzt werden könne und angemessen honoriert werden müsse. In Österreich fehle zudem ein systematischer Überblick darüber, welche KI-Systeme tatsächlich im medizinischen Einsatz seien. Sie empfiehlt daher eine Meldepflicht, welche Systeme in Österreich im Einsatz sind, sowie eine unabhängige Bewertung sicherer Systeme. Am Beispiel der Telemedizin führte Kletečka-Pulker aus, dass der Gesetzgeber 2024 Klarstellungen im Ärztegesetz vorgenommen hat, wonach ärztliche Tätigkeit auch unter Einsatz telemedizinischer Mittel zulässig ist, sofern Risiken beherrschbar bleiben. Sie wies darauf hin, dass die derzeitige Rechtslage angesichts der rasanten technologischen Entwicklung nicht ausreiche. Verantwortung müsse dort verortet werden, wo Systeme entwickelt und in Umlauf gebracht würden.Ziel müsse es sein, Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu geben, um das Potenzial von KI im Sinne einer besseren Versorgung verantwortungsvoll nutzen zu können. „KI sollte nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich besser ist als der Mensch“, mahnt Kletečka-Pulker.