Bis zur sprichwörtlichen letzten Minute leisteten Interessenvertretungen, eine Gruppe von Bundesländern und die Opposition Widerstand gegen die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte und von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur Chefsache erklärte Gesundheitsreform mit dem sperrigen Titel „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“. Mit dem Maßnahmenpaket will die Bundesregierung verhindern, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen – angesichts einer prognostizierten Krankenkassen-Finanzierungslücke von 19 Milliarden Euro allein im Jahr 2027.
Für Versicherte werden die Maßnahmen ab 1. Jänner 2027 spürbar werden: Wer dann etwa verschreibungspflichtige Medikamente braucht, muss in der Apotheke um bis zu 50 Prozent mehr selbst dazuzahlen. Für viele Ehepartnerinnen und -partner fällt außerdem die bisher kostenlose Mitversicherung weg. Versicherte mit hohem Einkommen zahlen künftig höhere Versicherungsbeiträge, weil die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird.
Bereits mit einer Gesundheitsreform im Jahr 2025 erhielten Hausärztinnen und -ärzte eine „Lotsenfunktion“ und fungieren nun als primäre Steuerungseinheit im Gesundheitssystem – Patientinnen und Patienten sollen zuerst ihre Hausärztin oder -arzt aufsuchen, bevor sie zu Fachärztinnen und -ärzten oder in die Notaufnahme gehen. Knapp 15 Monate später setzt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-Spargesetz) diametral entgegengesetzte Impulse: Es streicht zwar primär keine Krankheitsbehandlungen, schafft jedoch wesentliche Vergütungsanreize, Zuschläge und Serviceleistungen für Hausarztpraxen ab.
Für Hausärztinnen und -ärzte bedeutet das, dass sie dieselbe Arbeit für deutlich weniger Honorar leisten müssen, während Patientinnen und Patienten auf bestimmte Leistungen künftig verzichten müssen: Denn trotz der Lotsenfunktion von Hausärztinnen und -ärzten fällt bei dringenden Vermittlungen zu Fachärztinnen und -ärzten künftig die Vermittlungsprovision weg. Ebenso entfallen Zuschläge für die offene Sprechstunde, womit das wichtige Gespräch zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Vertrauensärztinnen und -ärzten abgewertet wird. Gestrichen wird auch die Pauschale für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Ärztliche Leistungen wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und ambulante Operationen werden gedeckelt. Kassenpatientinnen und -patienten haben zudem kein Anrecht mehr auf das anlasslose, alle zwei Jahre stattfindende Hautkrebs-Screening. Unter anderem fällt auch die gesonderte Vergütung für die ärztliche Beratung zur Organspende weg. Da den Praxen die finanziellen Anreize für Akuttermine und rasche Facharzt-Vermittlungen entzogen werden, müssen sich Patientinnen und Patienten ab Jänner 2027 auf längere Wartezeiten, weniger Kurzzeitsprechstunden und einen höheren Eigenanteil bei Zusatzleistungen einstellen. Insgesamt sollen so im gesamten niedergelassenen Bereich rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden. Bis zum Jahr 2030 sollen diese Einsparungen laut den Planungen der Bundesregierung sogar auf jährlich bis zu 5 Milliarden Euro anwachsen.
Das GKV-Spargesetz trifft den Spitalsbereich finanziell sogar noch härter als den niedergelassenen Sektor. Insgesamt entzieht das Gesetz den Kliniken ab 2027 jährlich rund 4,55 Milliarden Euro. Berechnungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon zufolge verliert jedes somatische Krankenhaus (ohne Psychiatrie) dadurch im Durchschnitt 2,7 Millionen Euro pro Jahr. So werden administrative Aufgaben, Dokumentation, Stationsorganisation oder Patiententransporte aus dem staatlich refinanzierten Pflegebudget gestrichen. Krankenhäuser müssen diese Kosten künftig komplett selbst aus ihren Erlösen tragen. Zugleich wird die Steigerung der Vergütungssätze, die Krankenhäuser von den Krankenkassen für Behandlungen erhalten, gesetzlich gebremst. Obwohl die Kosten etwa für Energie oder Medizinprodukte und Gehälter inflationsbedingt stark steigen, dürfen die Kliniken ihre Preise gegenüber den Krankenkassen nicht im selben Maße anheben.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie Branchenexpertinnen und -experten warnen vor dramatischen Konsequenzen, insbesondere einer Explosion der Defizite: Der Anteil der Kliniken, die rote Zahlen schreiben, droht ab 2027 von aktuell rund 22 Prozent auf über 60 Prozent zu springen, warnen die Branchenvertreter. Sie befürchten Stellenabbau, Klinikschließungen und Insolvenzen, insbesondere bei kleineren Häusern im ländlichen Raum.
Nachdem Bundestag und Bundesrat im Juli 2026 dem GKV-Spargesetz zugestimmt hatten, sagte Gesundheitsministerin Warken: „Diese Entscheidung ist niemandem leichtgefallen, doch sie ist notwendig, um das Leistungsversprechen unseres Gesundheitssystems auch in Zukunft einhalten zu können. Einnahmen und Ausgaben müssen wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden.“
Zahlreiche weitere sehr kritische Reaktionen
Gewerkschaften, Arztpraxen und Krankenhäuser protestierten bundesweit gegen die Sparpläne. So machten beim „Aktionstag der Kliniken“ am 12. Juni 2026 Krankenhäuser in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mit symbolisch geschlossenen Haupteingängen und Protestplakaten deutlich, dass bei weiteren Sparauflagen für die Kliniken Leistungseinschränkungen, Stationsschließungen oder gar die Schließung ganzer Standorte drohen.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, kritisierte, dass der Staat den Versicherten, den Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Ärzteschaft einen erheblichen Solidarbeitrag auferlege, während er versicherungsfremde Leistungen weiterhin nicht ausreichend finanziere. „Erforderlich sind strukturelle Veränderungen, die eine hochwertige, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragfähige Versorgung dauerhaft sichern“, sagte Reinhardt. Dazu gehörten der Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems, die Reform der Notfallversorgung, die konsequente Weiterentwicklung der Krankenhausreform, der Abbau unnötiger Bürokratie sowie eine Digitalisierung, die die Versorgung spürbar verbessere.
Neben der Ärzteschaft sehen auch zahlreiche Landespolitikerinnen und -politiker den Beschluss des GKV-Spargesetzes sehr kritisch. So bezeichnete Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), selbst Mediziner, das Gesetz als „Fehlleistung der Bundesregierung“. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) drängte darauf, „dass zeitnah noch einmal nachgebessert wird“, denn „wenn Tarifabschlüsse in Kliniken nicht mehr vollständig erstattet werden, führt das entweder zu einer schlechteren Bezahlung des Personals oder zu einer Schieflage der Kliniken bis hin zu Insolvenzen“.
Gesundheitsministerin Nina Warken versuchte, die Kritik mit dem Hinweis zu entkräften, man habe sich angesichts der angespannten Lage der Kliniken mit den Ländern verständigt, diesen noch einmal entgegenzukommen – mit 450 Millionen Euro für die Krankenhäuser und 100 Millionen Euro für die Unikliniken. Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sind die einmalig 550 Millionen Euro hingegen „gerade ein paar Tropfen auf den heißen Stein“ angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für Länder und Kommunen im Umfang von 5 bis 6 Milliarden Euro.
Sehr kritisch bewertet auch eine große Mehrheit in der Bevölkerung die Sparmaßnahmen: Laut ZDF-Politbarometer vom 17. Juli 2026 sind 79 Prozent der Befragten der Meinung, dass die mit der Gesundheitsreform beschlossenen Maßnahmen keinen wichtigen Beitrag zur Lösung der finanziellen Probleme im Gesundheitswesen leisten werden. Lediglich 17 Prozent sind da optimistisch.
Gesundheitssparpaket mit zahlreichen Einzelmaßnahmen (Auswahl):
Medikamente: Die Zuzahlung für verschriebene Medikamente steigt auf künftig 7,50 bis 15 Euro; bisher waren in der Apotheke 5 bis 10 Euro fällig, wobei dieser Betrag seit 22 Jahren nicht erhöht wurde.
Mitversicherung: Kostenlose Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner entfällt; Ausnahmen für Eltern von Kindern unter 12 Jahren oder von Kindern mit einer Behinderung sowie für Erwerbsgeminderte, Menschen im Regelrentenalter und bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.
Leistungskürzungen: Kein Kostenersatz mehr für Homöopathie, Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent, zweijährliches Hautkrebs-Screening für Erwachsene ohne Symptome wird überprüft.
Zweitmeinung: Vor orthopädischen Operationen an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter wird das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung Pflicht.
Beitragsbemessungsgrenze: Einmalige Anhebung um 300 Euro, sodass auf höhere Einkommen künftig höhere Versicherungsbeiträge fällig werden.
Arztpraxen: Bisherige Extravergütungen fallen weg, Honorarwachstum wird streng an die Einnahmenentwicklung der Krankenkassen gekoppelt.
Apotheken und Pharmabranche: Apotheken werden dazu verpflichtet, verordnete Medikamente vorrangig gegen rabattierte Präparate auszutauschen, um Kosten für die Krankenkassen zu senken.
Krankenkassen: Begrenzung der Ausgaben für Verwaltung und Werbung; die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten künftig nicht mehr vorab über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren, was von Verbraucherschützern kritisiert wird.
Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehern: Zur Entlastung der Krankenkassen Anhebung des Bundeszuschusses für 2027 auf 1 Milliarde Euro – eine Vervierfachung des bisherigen jährlichen Zuschusses.
(MF, dpa/AFP)