Die Zahl der Wahlärztinnen und Wahlärzte hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt, während die Zahl der Kassenstellen nahezu unverändert blieb. Bei einer Diskussionsrunde auf Initiative der Kamer für Ärztinnen und Ärzte in Wien wurde deutlich: Die Wahlärzteschaft schließt immer größere Versorgungslücken und ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems.
Stefan Eckerieder-Donovan
Steven Moayad, Lona Mojarrad und Michael Müller über die Rolle der Wahlärztinnen und Wahlärzte in Österreich.
Foto: PERI Consulting/APA-Fotoservice/Krisztian Juhasz
„Rechnerisch müssen immer mehr Menschen von gleich vielen oder weniger Kassenstellen versorgt werden. Die Wahlärzteschaft übernimmt genau jene Kapazitäten, die das Kassensystem nicht ausgebaut hat.“
Steven Moayad
„Die Rolle der Wahlärztinnen und Wahlärzte hat sich in den vergangenen 25 Jahren grundlegend verändert“, betonte Steven Moayad, Finanzreferent der Kurie niedergelassene Ärzte in der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien sowie Mitglied des Referats Wahlärzt*innen, beim gemeinsamen Event der Kammer und Praevenire am 15. September 2026 im Albert-Schweitzer-Haus. Lange habe die Wahlärzteschaft vor allem als Notventil gegolten, um fehlende Kassenstellen zu überbrücken. Seit den 2000er-Jahren entscheiden sich jedoch immer mehr Ärztinnen und Ärzte bewusst für eine Tätigkeit außerhalb des Kassensystems.
Die Zahlen verdeutlichen diese Entwicklung: Zwischen 2000 und 2025 stieg die Zahl der Kassenärztinnen und Kassenärzte österreichweit lediglich von 8.203 auf 8.236 – ein Plus von 0,4 Prozent. Die Zahl der Wahlärztinnen und Wahlärzte wuchs hingegen von 4.768 auf 11.802 und damit um 147,5 Prozent.
Gleichzeitig nahm die österreichische Bevölkerung seit 2001 um rund 14,7 Prozent auf mehr als 9,2 Millionen Menschen zu. Während der Versorgungsbedarf wächst, blieb die Zahl der Kassenstellen nahezu unverändert. In Wien ging sie sogar um 20,5 Prozent zurück. „Rechnerisch müssen immer mehr Menschen von gleich vielen oder weniger Kassenstellen versorgt werden. Die Wahlärzteschaft übernimmt genau jene Kapazitäten, die das Kassensystem nicht ausgebaut hat“, erklärte Moayad.
Steven Moayad, Finanzreferent der Kurie niedergelassene Ärzte in der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien. / Foto: PERI Consulting/APA-Fotoservice/Krisztian Juhasz
Mehr Zeit und Gestaltungsspielraum
Der Zulauf zur Wahlärzteschaft lässt sich nicht allein mit fehlenden Kassenstellen erklären. Zunehmender administrativer Druck, mangelnde Flexibilität und gedeckelte Leistungen bei den Kassenverträgen tragen ebenso dazu bei. Hinzu kommen der Wunsch nach mehr Zeit für Patientinnen und Patienten, selbstbestimmtes Arbeiten und die Möglichkeit, medizinische Innovationen rascher einzusetzen.
Warum sich Patientinnen und Patienten für eine Wahlordination entscheiden, erläuterte Wahlärztin Lona Mojarrad am Beispiel der Kinder- und Jugendheilkunde. Eltern erwarteten rasche Termine, kurze Wartezeiten und ausreichend Zeit für Beratung und Fragen. „Gerade in der Pädiatrie ist das ärztliche Gespräch von zentraler Bedeutung, im Kassensystem jedoch nicht entsprechend abgebildet“, betonte sie.
Zugleich werde die pädiatrische Versorgung komplexer: Frühgeborene hätten heute bessere Überlebenschancen, chronische Erkrankungen nähmen zu und der Betreuungsbedarf steige. In Kassenordinationen mit sehr hohen Patientenzahlen könne diesem Aufwand kaum angemessen begegnet werden. Ohne die Leistungen der Wahlärztinnen und Wahlärzte wären laut Mojarrad zudem die Spitalsambulanzen deutlich stärker ausgelastet.
Strukturell notwendiger Teil des Systems
„Das Wahlarztsystem ist ein unverzichtbarer Teil der Erbringung von ärztlichen Gesundheitsleistungen im österreichischen Krankenversicherungssystem“, betonte auch Arbeitsrechtsexperte Franz Marhold. Die Sozialversicherung erbringe ärztliche Leistungen nämlich nicht selbst, sondern lasse diese auf Grundlage von Gesamt- und Einzelverträgen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erbringen. Komme kein Vertrag zustande oder reiche das kassenärztliche Angebot nicht aus, werde die Sozialversicherung dadurch nicht von ihrer Leistungspflicht befreit. Wahlärztinnen und Wahlärzte übernehmen die Versorgung, während die Krankenversicherung einen Teil der Behandlungskosten erstattet. Eine Abschaffung des Wahlarztsystems hätte laut Marhold weitreichende Konsequenzen: Die Sozialversicherung müsste die wegfallenden Leistungen entweder in eigenen Einrichtungen und mit eigenem Personal anbieten oder auf ein anderes Modell wie das deutsche Kassenarztsystem umsteigen. Damit würde sie zugleich mehr organisatorische Verantwortung und Haftung übernehmen.
Auch Michael Müller, Direktor für den Bereich Leistung und Prävention in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), bezeichnete die Wahlärzteschaft als unverzichtbaren Teil der Versorgung. Die SVS habe daher in eine rasche Kostenerstattung investiert: Digital eingereichte Honorarnoten würden durchschnittlich innerhalb von eineinhalb Tagen, schriftlich eingereichte Rechnungen innerhalb von rund drei Wochen bearbeitet.
Die SVS wolle die Wahlärzteschaft nicht zurückdrängen, sondern flexiblere Übergänge in das Vertragssystem ermöglichen. Denkbar seien eigene SVS-Verträge mit acht oder zehn statt mindestens 25 Wochenstunden. Damit könnten Kassenordinationen entlastet, zusätzliche Kapazitäten geschaffen und den veränderten Arbeitsvorstellungen jüngerer Ärztinnen und Ärzte Rechnung getragen werden.
Kooperation statt Einschränkungen
Moayad geht davon aus, dass es die Politik in den kommenden Jahren kaum schaffen werde, die Kassenmedizin in Einklang mit dem Bevölkerungswachstum zu bringen und den steigenden Versorgungsbedarf auszubauen. Umso wichtiger sei es, die Wahlärzteschaft nicht einzuschränken, sondern ihre Vielfalt zu erhalten und zeitgemäße Strukturen zu ermöglichen.
Eine klare Grenze zieht Moayad bei der Konzernisierung der Versorgung. „Was ich mir nicht wünsche, ist ein Ausverkauf des Systems durch große Firmen, Versicherungen oder Investmentfonds, die Leistungen rein nach Effizienz steigern, ohne gesellschaftlichen Mehrwert“, sagt Moayad. Im Mittelpunkt müssten weiterhin die ärztliche Unabhängigkeit und die Versorgungsqualität stehen.