Gesundheitsreform

Einsatz der Kammer zeigt Wirkung

Die Reformpartnerschaft hat sich auf Eckpunkte einer Gesundheitsreform geeinigt. In den vergangenen Wochen und Monaten hat die Kammerspitze rund um Präsident Johannes Steinhart, Vizepräsident Eduardo Maldonado-González, Vizepräsidentin Naghme Kamaleyan-Schmied, Ehrenpräsident Thomas Szekeres sowie die Präsidialreferenten Benjamin Glaser und Erwin Rasinger in zahlreichen Gesprächen konstruktiv auf die politischen Entscheidungsträger eingewirkt, um praxistaugliche Lösungen zu ermöglichen. So konnten unter anderem die Überweisungspflicht für Facharztordinationen sowie eine Verpflichtung von Wahlärztinnen und -ärzten verhindert werden. 

Stefan Eckerieder-Donovan
5 Männer und eine Frau stehen
Präsident Johannes Steinhart, Vizepräsident Eduardo Maldonado- González, Vizepräsidentin Naghme Kamaleyan-Schmied, Ehrenpräsident Thomas Szekeres sowie die Präsidialreferenten Erwin Rasinger und Benjamin Glaser konnten zusätzliche Belastungen abwenden.
Fotos: Angela Kalista, Wilke, Stefan Seelig (2)
„Für die konkrete Umsetzung bedarf es nun der Einbeziehung der Ärzteschaft, denn wir Ärztinnen und Ärzte kennen das System am besten, da wir täglich darin arbeiten.“
Johannes Steinhart

Am 1. Juli erzielte die Reformpartnerschaft aus Bundesregierung, Ländern und Gemeinden eine Einigung zur Gesundheitsreform. Im Vorfeld führte die Kammerspitze rund um Präsident Johannes Steinhart, Vizepräsident Eduardo Maldonado-González und Vizepräsidentin Naghme Kamaleyan-Schmied, Ehrenpräsident Thomas Szekeres sowie die Präsidialreferenten Benjamin Glaser und Erwin Rasinger zahlreiche Gespräche mit den Stakeholdern des Gesundheitssystems. „Es ist weithin bekannt, dass eine Reform des Gesundheitssystems notwendig ist. Ich bin sehr froh, dass die politisch Verantwortlichen nun auf uns gehört und zu realitätsnahen Lösungen gefunden haben", kommentiert Johannes Steinhart die präsentierten Eckpunkte.

Geplant war unter anderem eine Überweisungspflicht für Facharztordinationen. Da Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner bereits jetzt überlastet sind und dies zusätzliche Wege für Patientinnen und Patienten bedeutet hätte, wäre sie zum Flaschenhals geworden. „Dass diese Maßnahme vom Tisch ist, ist letztendlich den Anstrengungen der Kolleginnen und Kollegen der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien zu verdanken und kommt den Patientinnen und Patienten zugute", sagt der Kammerpräsident. Ebenso wurde durch das Einwirken der Kammer verhindert, dass Wahlärztinnen und -ärzte zur Patientenversorgung auf Kassenkosten verpflichtet werden. „Ein von der Kammer beauftragtes Rechtsgutachten legt klar dar, dass eine solche Verpflichtung nicht möglich ist", so Steinhart.

Rascher Ausbau der ambulanten Versorgung

Positiv bewertet die Kammer auch die langfristige Gesundheitsplanung über 15 Jahre. „Das Spitalskonzept 2040 der Kammer setzt ohnehin auf eine längerfristige Planung im Gesundheitssystem“, so Eduardo Maldonado-González, Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte. „Einige der nun präsentierten Punkte der Reformpartnerschaft Gesundheit finden sich auch in unserem Papier wieder. Wie die Festlegung klarer Schwerpunkte und hochspezialisierter Leistungen von Krankenhäusern sowie den forcierten Ausbau von ambulanten und tagesklinischen Behandlungen“, erklärt der Vizepräsident. „Wichtig ist, dass der Ausbau des ambulanten Gesundheitswesens schnell umgesetzt wird, um die Spitalsambulanzen tatsächlich zu entlasten.“ Wenn Leistungen im Spital reduziert werden, müsse die tagesklinische und niedergelassene Versorgung entsprechend ausgebaut werden. „Wir haben jedenfalls mit unserem Spitalskonzept 2040 umsetzbare Ideen erarbeitet, die sowohl die Perspektive der Menschen miteinbezieht, die täglich im Spitalssystem arbeiten, als auch jene der Patientinnen und Patienten, die auf eine bestmögliche medizinische Versorgung angewiesen sind“, sagt Maldonado-González.

Mit der geplanten Flexibilisierung der Kassenverträge wird aus Sicht der Kammer ein zentrales Anliegen der Ärzteschaft umgesetzt. „Dass nun durch neue Teilkassenvertragsmodelle die Teilung von Kassenstellen, Vormittagsordinationen und andere flexible Formen der Zusammenarbeit ermöglicht werden, ist eine bedeutende Entwicklung für den Ausbau des niedergelassenen Bereichs. Auf diese Weise wird es gelingen, mehr Ärztinnen und Ärzte ins Kassensystem zu holen, die Versorgung zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen“, ist Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Obfrau der Kurie niedergelassene Ärzte überzeugt.

Einzelordinationen stärken

Die Stärkung der Primärversorgung und der Ausbau der Primärversorgungseinheiten (PVE) seien wichtige Elemente, könnten Einzelordinationen aber nicht ersetzen. „Die Versorgung der allermeisten Patientinnen und Patienten findet aktuell in Einzelordinationen statt. Deshalb muss auch hier die Anstellung von anderen Gesundheitsberufen wie zum Beispiel von Diätologinnen und Diätologen oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ermöglicht und mit Förderungen unterstützt werden“, führt die Vizepräsidentin aus. „Nur durch das Zusammenspiel mit Einzelordinationen kann die niederschwellige und wohnortnahe ärztliche Betreuung gesichert werden. Die Einzelordinationen bilden den Grundbaustein der medizinischen Versorgung im niedergelassenen Bereich und sind nicht wegzudenken. Das persönliche und langjährige Vertrauensverhältnis der Bevölkerung zu ihren Ärztinnen und Ärzten bildet die Basis einer guten und nachhaltigen Gesundheitsversorgung.“ Zu den geplanten Facharztzentren sagt sie: „Wir haben dafür fixfertige Konzepte vorbereitet, die nur auf ihre Umsetzung warten.“

„Das gemeinsame Ziel muss sein, die Versorgungsstrukturen so auszubauen und zu optimieren, dass Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgt sind und Ärztinnen und Ärzte gerne in diesem System arbeiten“, betont Präsident Steinhart. Nun gelte es, gemeinsam mit allen Stakeholdern und unter Einbeziehung der ärztlichen Expertise an der Umsetzung zu arbeiten. „Für die konkrete Umsetzung bedarf es nun der Einbeziehung der Ärzteschaft, denn wir Ärztinnen und Ärzte kennen das System am besten, da wir täglich darin arbeiten.“

 

Gesundheitsreform: Diese Eingriffe konnten verhindert werden

Im Vorfeld der Gesundheitsreform standen mehrere Maßnahmen im Raum, die den ärztlichen Berufsalltag und die Versorgung maßgeblich verändert hätten. In zahlreichen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern setzte sich die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien dafür ein, diese Vorhaben abzuwenden.

• Keine Überweisungspflicht für Facharztordinationen
Eine verpflichtende Überweisung durch Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner hätte zusätzliche Hürden für Patientinnen und Patienten geschaffen und die bereits stark belastete Allgemeinmedizin weiter unter Druck gesetzt. Die Idee der Wiedereinführung dieser Überweisungspflicht wurde schließlich von den Reformpartnern verworfen.

• Keine Verpflichtung für Wahlärztinnen und -ärzte
Eine Verpflichtung von Wahlärztinnen und -ärzten zur Versorgung von Patientinnen und Patienten auf Kassenkosten wurde nicht umgesetzt. Dies hätte nicht nur deutlich mehr Bürokratie für Ärztinnen und Ärzte mit sich gebracht, wie beispielsweise die Verpflichtung zur Leistungs- und Diagnosecodierung für alle Ärztinnen und Ärzte, sondern auch einen Eingriff in den freien Arztberuf. Die Spitzenfunktionärinnen und -funktionäre der Kammer verwiesen in Gesprächen mit der Politik auch auf ein Rechtsgutachten, das eine solche Verpflichtung als rechtlich unzulässig beurteilt.

• Kein Eingriff in die freie Honorargestaltung
Auch Überlegungen zu einer Einschränkung der freien Honorar- bzw. Gebührengestaltung für Wahlärztinnen und -ärzte fanden keinen Eingang in die Reform. Die ÖGK brachte im Vorfeld unter anderem ins Spiel, dass Wahlärztinnen und -ärzte ihre Honorare künftig nicht mehr frei festlegen könnten, sondern sich stärker am Kassentarif orientieren müssten. Diskutiert wurde eine Obergrenze von etwa dem 2,5-fachen des Kassentarifs – ähnlich wie in Deutschland.

Das Ergebnis zeigt deutlich, dass das Einwirken der Spitzenfunktionärinnen und -funktionäre der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und somit die ärztliche Expertise wesentlich dazu beigetragen hat, praxistaugliche Lösungen zu erreichen und zusätzliche Belastungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

„Wichtig ist, dass der Ausbau des ambulanten Gesundheitswesens schnell umgesetzt wird, um die Spitalsambulanzen tatsächlich zu entlasten.“
Eduardo Maldonado-González
„Die Einzelordinationen bilden den Grundbaustein der medizinischen Versorgung im niedergelassenen Bereich und sind nicht wegzudenken.“
Naghme Kamaleyan-Schmied