Die Finanzierung des solidarischen Gesundheitssystems stößt endgültig an ihre Grenzen. Eine verpflichtende Patientenlenkung wäre eine wirksame Sofortmaßnahme. Und vor allem eine kostengünstige.
Lange Wartezeiten auf Termine und Operationen, überfüllte Spitalsambulanzen, kaum Zeit für ausführliche Arzt-Patienten-Gespräche in Kassenordinationen und ein stark wachsender Privatsektor im niedergelassenen ebenso wie im stationären Bereich – allesamt Symptome für die zunehmend schwieriger werdende Finanzierung des solidarischen Gesundheitssystems.
Deutlich zu sehen ist diese Entwicklung an der Einnahmen-Ausgaben-Schere der Sozialversicherungsträger, die seit Jahren auseinanderklafft, weil die Kosten für Versicherungsleistungen stärker steigen als die Einnahmen durch die Beiträge. Die Gründe für diesen Trend sind hinlänglich bekannt: Die Bevölkerung wird älter beziehungsweise kränker und nimmt dadurch vermehrt medizinische Leistungen in Anspruch, während sie (in der Pension) weniger Versicherungsbeiträge zahlt. Auch bekannt als demografischer Wandel, dessen Folgen sich unter anderem auch im Pensions- und Sozialsystem bemerkbar machen.
Nun mag sich diese Situation in 20, 25 Jahren wieder etwas entspannen – denn die Jahrgänge nach der Babyboomer-Generation (die gerade im Begriff sind, in Pension zu gehen) waren bekanntlich nicht mehr so geburtenstark. Die Zahl der Pensionisten wird sich also irgendwann wieder reduzieren – jedenfalls im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung. Aber auch bis dahin braucht es Maßnahmen, die Druck aus dem Kessel nehmen – und angesichts der budgetären Situation des Landes nach Möglichkeit nichts kosten.
Infrage kommt – neben einer früh beginnenden Gesundheitserziehung, um die Gesundheitskompetenz zu stärken – vor allem eine verpflichtende Patientenlenkung wie etwa eine Ambulanzgebühr, die fällig wird, wenn keine haus- beziehungsweise fachärztliche Überweisung vorliegt. Natürlich mit Ausnahmen, die aber genau definiert gehören, damit sie die Zugangsbeschränkungen nicht untergraben. Denn ungenau formulierte Ausnahmen sowie eine überbordende Bürokratie haben schon vor 20 Jahren dazu geführt, dass die 2000 von der damaligen schwarz-blauen Regierung eingeführte Ambulanzgebühr keinen nennenswerten Nutzen brachte und letztlich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde.
Aber auch, wenn der Anlauf damals misslang, die Grundidee ist immer noch gut – in jedem Fall besser als zuletzt ventilierte Fantasien, wonach Medizinabsolventen nach dem Studium verpflichtet werden sollen, einige Jahre im öffentlichen Sektor zu arbeiten.
Eigentlich ist es ganz einfach: Patienten können sich nicht aussuchen, an welcher Stelle des Gesundheitssystems sie behandelt werden wollen. In diesem Luxus leben wir nicht mehr.