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Kritik an Apothekenreform: „Medikamente sind keine Bonbons“

Die deutsche Apothekenreform wurde im Juni 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und kann damit in Kraft treten. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz das flächendeckende Netz von Vor-Ort-Apotheken stärken. Sowohl Apotheker- als auch Ärzteverbände haben die Gesetzwerdung mit Kritik begleitet.

Matthias Fauner

In Österreich ist die Versorgung der Bevölkerung mit Apotheken in den vergangenen zwei Jahrzehnten gestiegen – von 14 Apotheken je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2004 auf 16 Apotheken im Jahr 2025. In Deutschland hingegen entwickelte sich die Apothekendichte deutlich negativ und sank im selben Zeitraum von 26 Apotheken je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf 20 Apotheken. Sowohl Österreich als auch Deutschland liegen im unteren Drittel im Vergleich zum EU-Durchschnitt (31 Apotheken). Mehr als 90 Prozent des Umsatzes erzielen deutsche Apotheken nach wie vor aus dem Kerngeschäft mit Arzneimitteln ohne und mit Rezept.

Diese Ausgangslage nahm die deutsche Bundesregierung zum Anlass dafür, ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds für inhabergeführte Apotheken zu schnüren, um die Bevölkerung flächendeckend und wohnortnah mit Arzneimitteln zu versorgen. Die Apothekenreform – offiziell „Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ – ist inzwischen beschlossene Sache, nachdem sie im Juni 2026 auch den Bundesrat passiert hat.

Mehr Befugnisse für deutsche Apotheken

Neben Impfungen gegen Grippe und Covid-19 können Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, beispielsweise gegen Tetanus oder FSME. Auch venöse Blutabnahmen bei Erwachsenen sind nun zu diagnostischen Zwecken möglich, um etwa die Wirkung von Medikamenten zu kontrollieren; Voraussetzung dafür ist allerdings eine vorherige ärztliche Schulung. Außerdem können Apotheken Schnelltests auf bestimmte Erreger – etwa Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotavirus – durchführen. Hinzu kommen neue Leistungen zur Prävention und Früherkennung, etwa bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. 

In Ausnahmefällen können Apotheken künftig bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung abgeben – beschränkt auf die einmalige Abgabe der kleinsten Packung gegen Selbstzahlung. Dies betrifft die Anschlussversorgung bei chronischen Krankheiten sowie andere akute, unkomplizierte Erkrankungen, die vom Gesundheitsministerium noch im Detail festzulegen sind. Ausgenommen bleiben Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial, wie opioidhaltige Arzneimittel, Hypnotika, Sedativa, Stimulanzien oder Anxiolytika sowie systemisch wirkende Antibiotika.

Verbände warnen und kritisieren

Laut tagesschau.de warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unmittelbar nach dem finalen Beschluss im Bundestag im Mai 2026: „Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.“ Medikamente seien „keine Bonbons“. Gleich nachdem Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Oktober 2025 ihre Pläne vorgestellt hatte, sprach der Hausärzteverband von einem „Irrweg“. So werde man weder die Versorgung verbessern noch die Hausarztpraxen entlasten. Die Reform werde stattdessen die Patientensicherheit gefährden und „für mehr Chaos in unserem ohnehin schon überkomplexen Gesundheitswesen sorgen“. Ob eine Erkrankung unkompliziert sei oder nicht, könne nur durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte zwar die Aussicht, mehr Leistungen anbieten zu können, mahnte aber zugleich, dass nur wirtschaftlich gesunde Betriebe sie erbringen könnten. Die ABDA kritisiert mit deutlichen Worten die „widersprüchliche Gesundheitspolitik der Bundesregierung“: Mit der einen Hand wolle die Politik die Apotheken stärken, mit der anderen nehme sie ihnen wieder Geld weg, insbesondere durch die parallel zur Apothekenreform vom Parlament beratene Krankenkassenreform.
 

Apothekendichte im europäischen Vergleich 
(PDF verfügbar auf https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/zdf/ unter „Apothekenlandschaft“)

Tabelle zur Apothekendichte im europäischen Vergleich


(MF, dpa)

Die Reform werde die Patientensicherheit gefährden und „für mehr Chaos in unserem ohnehin schon überkomplexen Gesundheitswesen sorgen“. Ob eine Erkrankung unkompliziert sei oder nicht, könne nur durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.
Bonbonautomat
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt: „Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.“ Medikamente seien „keine Bonbons“.
Foto: Thomas Watson / Unsplash
 
© Ärztin für Wien | 29.06.2026 | Link: https://www.aerztinfuerwien.at/gesundheitspolitik/kritik-apothekenreform-medikamente-sind-keine-bonbons