„Türöffner zu personalisierter Medizin“
Henriette Löffler-Stastka, Psychiaterin und Professorin für Psychotherapie und Psychotherapieforschung, erklärt anhand konkreter Beispiele, wie sich die Novelle des Psychotherapiegesetzes auf die ärztliche Ausbildung sowie auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirkt.
Ärzt*in für Wien: Die Novelle des Psychotherapiegesetzes ist seit 2025 in Kraft, ab Oktober 2026 gelten auch neue Regelungen zur Akademisierung der Ausbildung. Warum wurde die Gesetzesänderung überhaupt angestoßen?
Löffler-Stastka: Die Grundidee war, eine solidarisch organisierte Gesundheitsversorgung zu schaffen, die psychische Erkrankungen nicht isoliert betrachtet. Bereits in der Vorbereitung der Reform wurde deutlich, wie groß die Versorgungslücke ist: Von den 23,8 Prozent der Bevölkerung, die an einer psychischen Erkrankung leiden, kommen nur 14 Prozent im medizinischen System an. Von diesen erhalten lediglich 3 Prozent eine von der Sozialversicherung finanzierte Psychotherapie. Diese Gruppe wird zu gleichen Teilen von den rund 650 Ärztinnen und Ärzten mit abgeschlossener Psy-3-Ausbildung und den rund 12.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten versorgt, also je 1,5 Prozent. Diese deutliche Schieflage war ein zentraler Grund für die Reform. Ziel war es, die Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage zu stellen, die Kompetenzen der Berufsgruppen besser zu verzahnen und den Zugang zu indikationsbasierter psychotherapeutischer Versorgung spürbar zu verbessern. Die Novelle entstand in einem außergewöhnlich breiten Bündnis von unter anderem Ärztekammern, Österreichischer Gesundheitskasse, Wirtschaftskammern und Patientenvertretungen.
Ärzt*in für Wien: Welche Rolle spielt bei der Reform die ärztliche Ausbildung?
Löffler-Stastka: Eine ärztliche Ausbildung ist ein idealer Ausgangspunkt für die Psychotherapie, weil Ärztinnen und Ärzte den ganzen Menschen sehen. Psychische Erkrankungen und Behandlungen sind häufig eng mit somatischen Faktoren verknüpft: Ein Beispiel ist die Anorexie, bei der zunächst beurteilt werden muss, ob jemand körperlich überhaupt stabil genug ist, um psychotherapeutisch arbeiten zu können. Oder Fälle, in denen Medikamente – etwa Beta-Blocker oder Kortison – depressive Symptome auslösen. Da ist eine Psychotherapie nicht indiziert, sondern es braucht ärztliche Abklärung. Genau dieses Zusammenspiel von medizinischer Expertise und psychotherapeutischer Kompetenz bildet die Novelle nun deutlich besser ab.
Ärzt*in für Wien: Inwiefern schlägt sich das in der Reform der Ausbildung nieder?
Löffler-Stastka: Das neue Gesetz stärkt diese Basis, indem es die medizinische Vorbildung bei der Psychotherapieausbildung besser anrechnet. Ärztinnen und Ärzte bringen bereits wesentliche psychosomatische Kompetenzen aus dem Medizinstudium mit. Durch die Reform verkürzt sich der Weg für Ärztinnen und Ärzte zum Abschluss einer Psychotherapieausbildung deutlich: Das Medizinstudium und die fachärztliche Ausbildung (Psychiatrie/ Kinder- und Jugendpsychiatrie/Allgemeinmedizin/ Facharzt mit Psy-1,-2,-3 Diplom) werden den Phasen 1 und 2 der neuen Psychotherapieausbildung gleichgestellt (vgl. §10 (3) PThG 2024/ BGBl. I Nr. 49/2024 ), damit sind große Ausbildungsblöcke bereits erledigt. Das Psy‑1 ist im Medizinstudium enthalten, zum Psy‑2 fehlen manchen Fachrichtungen nur rund 40 Stunden. Über das Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin-Basis- und Aufbau‑Curriculum in der Facharztausbildung sind bereits bis zu 82 ECTS-Punkte der gesamten Psychotherapieausbildung (gesamt nach PThG 2024 mind. 382 ECTS) abgedeckt.
Für viele Ärztinnen und Ärzte bleibt damit im Wesentlichen nur noch die dritte Phase mit dem fachspezifischen Teil der Psychotherapieausbildung.
Ärzt*in für Wien: Das Gesetz betrifft auch die Struktur der neuen Ausbildung. Was wurde geändert?
Löffler-Stastka: Es wurden österreichweit Ausbildungsverbündegeschaffen, Universitäten haben Curricula entwickelt und definiert, welche Grundstudien zum Psychotherapiemaster befähigen. Die Zubringerstudien sind etwas breit formuliert, was allerdings durch einen strengen Aufnahmetest korrigiert wird, ähnlich dem Aufnahmetest für das Medizinstudium.
Wichtig ist: Die Ausbildung wird praxisnäher. Das neue Ausbildungssystem stellt sicher, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig verpflichtend auch klinische Erfahrung in stationären oder teilstationären psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtungen sammeln. Zum Beispiel muss jemand, der sich auf Suchterkrankungen spezialisiert, ein Mindestmaß an Stunden nachweisen, bei dem in einer entsprechenden Einrichtung ein Praktikum absolviert wird. Das war ein wesentlicher Input der Ärztekammer.
Ärzt*in für Wien: Welche Qualitätskriterien wurden zusätzlich eingeführt?
Löffler-Stastka: Psychotherapeutische Ambulatorien, in denen die Studierenden ihre Praktika absolvieren, müssen künftig Mindestfallzahlen nachweisen und es wurde klar definiert,
welche Einrichtungen als Ausbildungsstätten zugelassen sind – auch zum Beispiel internistische Abteilungen oder psychosomatische Rehazentren. Ziel ist, dass die Ausbildung realistische, klinisch relevante Fälle abbildet. Das alles wurde unter Mitwirkung von Ärzteschaft und Universitäten in ein österreichweites Rahmencurriculum gegossen. Das
spiegelt sich auch in der Abschlussprüfung wider. Sie ähnelt nun mehr einer Approbations- oder Facharztprüfung. Zunächst müssen die Kandidatinnen und Kandidaten eine schriftliche Falldarstellung einreichen, die von der jeweiligen Fachgesellschaft beurteilt wird. Danach folgt eine Abschlussprüfung vor einer externen, vom Gesundheitsministerium bestellten
Kommission. Diese besteht aus mindestens drei Personen von unterschiedlichen Fachrichtungen, einem Arzt oder einer Ärztin und einer klinischen Psychologin beziehungsweise einem klinischen Psychologen. Damit wird sichergestellt, dass medizinische, psychotherapeutische und psychologische Expertise gleichermaßen in die Bewertung einfließen.
Ärzt*in für Wien: Welche Rolle spielen Ärztinnen und Ärzte im neuen Psychotherapiebeirat?
Löffler-Stastka: Eine deutlich stärkere als zuvor. Der Beirat umfasst rund 35 Personen, davon mittlerweile etwa zehn Ärztinnen und Ärzte. Das ist wichtig, weil medizinische
Expertise essenziell ist. Die Novelle bildet diese Verantwortung eindeutiger ab.
Ärzt*in für Wien: Was bedeutet die Novelle für die Versorgung?
Löffler-Stastka: Sie rückt uns näher an ein Menschenbild, das Körper und Psyche als Einheit versteht. Sie stärkt die Zusammenarbeit, die indikationsbasierte Zuordnung, die Qualitätssicherung – und sie öffnet die Tür zu einer stärker personalisierten Medizin. Nur wenn körperliche und psychische Faktoren gemeinsam beurteilt werden, kann die passende Therapieform gewählt werden. Vor allem aber wird die ärztliche Kompetenz in der Psychotherapieausbildung sichtbarer und systematisch genutzt. Und das ist entscheidend, um psychische Erkrankungen langfristig veränderungswirksam und versorgungsrelevant behandeln zu können.
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