Gerichtsmedizin
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„Ein perfekter Mord ist fast unmöglich“

Die Gerichtsmedizin ist ein Fach, das die meisten Menschen mit der Aufklärung von ausgeklügelten Mordfällen assoziieren – in der Realität macht dies jedoch nur einen Bruchteil des Jobs aus. Über falsche Vorstellungen des Nachwuchses und darüber, was das Fach so außergewöhnlich macht, sprechen Nikolaus Klupp, Leiter des Zentrums für Gerichtsmedizin der MedUni Wien, und Katharina Stolz, Leiterin der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene. 

Elisa Cavalieri

Ärzt*in für Wien: Beim Stichwort „Gerichtsmedizin“ hat man schnell Fernsehserien mit Kriminalverbrechen à la „Tatort“ vor Augen. Inwiefern entspricht das Bild der Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner, das in TV-Krimis typischerweise gezeichnet wird, der Realität?
Klupp: Durch das Bild, das man in Fernsehkrimis vermittelt bekommt, glauben viele Menschen, dass Gerichtsmedizin ausschließlich mit Leichen zu tun hat. Das ist jedoch nicht der Fall, im Gegenteil: Mehr als die Hälfte der zu untersuchenden Menschen sind lebend. Wir als Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner werden im Auftrag der Justiz hinzugezogen, wenn Gewalt im Spiel ist, und zwar sowohl bei lebenden als auch bei verstorbenen Personen. Unsere Expertise ist es dann, zu rekonstruieren, wie es zu einer Verletzung durch Gewalteinwirkung gekommen ist.

Ärzt*in für Wien: In der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene, die Anfang 2025 an der Medizinischen Universität Wien eröffnet hat und die ein Teilbereich der Gerichtsmedizin ist, werden Personen mit Verletzungen durch Gewalteinwirkung zur Dokumentation und Spurensicherung begutachtet. Inwiefern spielt der Zeitpunkt zwischen der Gewalttat und der gerichtsmedizinischen Untersuchung eine Rolle?   
Stolz: Das kommt immer auf die Fallkonstellation an. Wenn es um Verletzungsbegutachtungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft geht, sind wir als Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner oft mit dem Umstand konfrontiert, dass zwischen der Verletzung und dem Zeitpunkt, wo wir mit dem Fall betraut werden, eine lange Zeit vergangen ist. Manchmal sind es nur wenige Tage, oft sind es Wochen, manchmal sogar Monate. Das heißt, wir sehen in unserer Alltagspraxis meistens die Betroffenen, wenn die Verletzungen entweder vollständig abgeheilt sind oder man vielleicht maximal noch narbige Veränderungen sieht, die Spuren sozusagen also schon verwischt sind. 
Die Untersuchungsstelle setzt bereits davor an: als niederschwellige Einrichtung, die es gewaltbetroffenen Personen ermöglicht, Verletzungen gerichtsmedizinisch dokumentieren und im Fall von sexualisierter Gewalt Spuren sichern zu lassen. Da wurde oft noch gar keine Anzeige gemacht oder es gibt noch kein Ermittlungsverfahren, aber die Verletzungen sind frisch. Und je höher die Befundqualität ist, desto wertvoller ist sie für die Justiz, sofern es später zu einem Verfahren kommt.    
Wir geben auch in der Klinik immer die Botschaft weiter: Bei Gewaltbetroffenen ist neben der Behandlung der Verletzung der zweite ganz essenzielle Aspekt, alles so gut wie möglich gerichtsmedizinisch zu dokumentieren.

Mann in gestreiftem Hemd spricht
„Selbst mit langjähriger Erfahrung lernt man immer noch dazu und sieht Dinge, die man sein ganzes Berufsleben noch nie gesehen hat.” / Foto: Alexander Tanasic

Ärzt*in für Wien: Mit welchen Fällen ist die Untersuchungsstelle am häufigsten konfrontiert? 
Stolz: Der Fokus liegt auf Gewalt im sozialen Nahraum, also das, was man landläufig als häusliche Gewalt bezeichnet. Knapp 85 Prozent der Gewaltbetroffenen sind weiblich, 20 Prozent sind minderjährige Gewaltbetroffene, in einem Viertel der Fälle hat eine Person sexualisierte Gewalt erlebt und ungefähr 10 bis 15 Prozent kommen mit dem Verdacht auf Aufnahme von K.O.-Mitteln zu uns.

Ärzt*in für Wien: Der zweite große Bereich, den Sie behandeln, sind ungeklärte Todesursachen. Wie kann man sich eine Untersuchung bei einem Todesfall vorstellen, wenn geklärt werden muss, ob Fremdverschulden vorliegt?
Klupp: In solchen Fällen bekommen wir zur verstorbenen Person eine Vorgeschichte: Das sind üblicherweise polizeiliche Erhebungsergebnisse, die Beschreibung der Auffindungssituation der Leiche, unter Umständen Aussagen aus der Einvernahme von Angehörigen, darüber hinaus die Krankenakte mit Informationen über Krankheiten und Vorerkrankungen. Je nach Fallkonstellation werden unterschiedliche Zusatzuntersuchungen durchgeführt, um die genaue Todesursache zu eruieren. Standard sind eine toxikologische Untersuchung, eine Alkoholuntersuchung und eine histologische Untersuchung. Beispielsweise bei Leichen, die schon länger gelegen sind und wo schon eine Verwesung stattgefunden hat, ist auch eine Untersuchung auf Kohlenmonoxid üblich. 
Was man dabei wirklich sagen kann: Jeder Fall ist anders. Selbst von Kolleginnen und Kollegen, die diesen Beruf schon 30, 40 Jahre machen, hört man: „Hoppla, das habe ich noch nie gesehen.“

Ärzt*in für Wien: Wie ist das Prozedere, wenn von vornherein klar ist, dass Fremdverschulden vorliegt?
Klupp: Bei offensichtlichem Fremdverschulden, beispielsweise weil ein Todesopfer mit Stich- oder Schussverletzungen aufgefunden wurde, aber keine Tatwaffe vorhanden ist, handelt es sich um einen Akutfall, wo wir zum Auffindungsort der Leiche hinfahren und mit der Polizei beziehungsweise der Tatortgruppe des LKA Wien (Landeskriminalamt Wien) bei der Spurensicherung und Dokumentation vor Ort zusammenarbeiten. Die Obduktion findet dann in der Gerichtsmedizin, teilweise unmittelbar nach dem Lokalaugenschein statt. Das ist allerdings die Ausnahme – die Untersuchung von Tötungsdelikten ist nur ein kleiner Teil unserer Arbeit. In Wien fallen auf 500 Obduktionen pro Jahr ungefähr 25 Tötungsdelikte.

Ärzt*in für Wien: Gibt es den perfekten Mord? 
Klupp: Ich glaube, den wirklich perfekten Mord zu inszenieren, ist fast unmöglich. Darüber hinaus darf man die psychische Last nicht unterschätzen – einen Mord zu begehen, ist nichts Alltägliches. Am Ende gestehen manche Menschen, die tatsächlich mit einem Mord durchgekommen sind, irgendwann aus eigenen Stücken, weil sie dem psychischen Druck nicht mehr standhalten können.
Stolz: Man darf hier einen ganz wichtigen Aspekt nicht übersehen: Alle Verstorbenen, die wir auf den Obduktionstisch bekommen, werden sehr, sehr genau untersucht. Die Chance, dass hier etwas übersehen wird, ist relativ gering. Aber: Es gibt sehr viele Fälle, die wir nie zu Gesicht bekommen. Das heißt, die größte Schwachstelle in dieser Kette liegt außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. In Österreich sterben etwa 240 Menschen pro Tag. Und es gibt ganz viele verschiedene Mechanismen, die greifen, um zu entscheiden, ob überhaupt eine Obduktion angeordnet wird.

Frau im Gespräch mit langen braunen Haaren
„Wenn man gerne mit Neuem konfrontiert ist, Spaß daran hat, zu recherchieren und vernetzend zu denken, ist es definitiv der richtige Beruf." / Foto: Alexander Tanasic

Ärzt*in für Wien: In Österreich wird ein Mangel an Gerichtsmedizinerinnen und -medizinern beklagt. Warum ist es so schwierig, Kolleginnen und Kollegen für das Fach zu begeistern?
Klupp: Zum einen ist die Gerichtsmedizin kein kuratives Fach. Wenn man Medizin studiert, lernt man, wie man Patientinnen und Patienten heilt, der heilende Aspekt fällt in der Gerichtsmedizin aber komplett weg. Junge Kolleginnen und Kollegen haben außerdem oft falsche Vorstellungen, weil der Arbeitsalltag einfach ein anderer ist, als in den TV-Krimis vermittelt wird. Hinzu kommt, dass die Gerichtsmedizin im Medizinstudium seit der Studienplanreform 2002 bei Weitem nicht mehr so vertreten ist, wie sie es früher war, mit der Folge, dass das Fach aus dem Blickfeld der Medizinerinnen und Mediziner verschwindet. Ein weiterer Punkt ist, dass die Gerichtsmedizin ein sogenanntes vorklinisches Fach ist, was wiederum finanzielle Nachteile mit sich bringt. Die Facharztausbildung dauert mit sechs Jahren zwar gleich lang wie eine klinische Facharztausbildung, aber das Grundgehalt ist geringer, da das Fach keinen kurativen Versorgungsauftrag hat. Und zusätzlich zur Facharztausbildung sollte man sich auch noch zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ausbilden lassen, das dauert danach nochmals ein paar Jahre. 
Stolz: Die Ausbildung ist also insgesamt sehr langwierig und die Schnittmenge an Personen, die sich einerseits fürs Fach interessieren und andererseits auch dafür geeignet sind, ist leider klein. Man trägt sehr viel Verantwortung, muss in Gerichtsverhandlungen seine Gutachten vertreten, das ist nicht jedermanns Sache.

Ärzt*in für Wien: Was bedeutet das, wenn es immer weniger Nachwuchs gibt, für die Gerichte, für die Gesellschaft? 
Klupp: Für die Staatsanwaltschaften kann das bedeuten, dass sie Obduktionszahlen zurückfahren müssten, weil sie für das bestehende Personal nicht mehr zu bewältigen sind, was wiederum bedeutet, dass mehr Todesfälle unaufgeklärt bleiben würden. Und für die Gesellschaft? Wenn man es ganz drastisch sieht: Das Morden würde leichter gemacht werden.

Ärzt*in für Wien: Was ist Ihrer Meinung nach das Ansprechende an dem Fach? 
Stolz: Ein großer Pluspunkt ist meiner Meinung nach, dass wir, vielleicht abgesehen von der Allgemeinmedizin, zu den letzten Generalistinnen und Generalisten der Medizin gehören. Als Gerichtsmedizinerinnen und -mediziner müssen wir ein umfassendes Wissen über sämtliche Teilbereiche der Medizin haben. Nicht zuletzt deshalb, weil wir auch mit der Untersuchung von Todesfällen betraut werden, die sich im Zusammenhang mit ärztlichen Interventionen ereignet haben. Das heißt, wir müssen uns medizinisch gut auskennen und bei Bedarf schnell in neue Themenbereiche einlesen können. Wenn man gerne mit Neuem konfrontiert ist, Spaß daran hat, zu recherchieren und vernetzend zu denken, ist es definitiv der richtige Beruf. 
Klupp: Ich mache den Job seit über 33 Jahren und ich würde ihn jederzeit wieder machen. Er ist unheimlich spannend und vielseitig – sei es, ob man zu einem Lokalaugenschein fährt oder ob man vor Gericht einen medizinischen Sachverhalt erklären muss, sodass es für die Richterin, den Richter oder die Staatsanwaltschaft klar nachvollziehbar ist. Und selbst mit langjähriger Erfahrung lernt man immer noch dazu und sieht Dinge, die man sein ganzes Berufsleben noch nie gesehen hat. Und das ist schön. 

Infobox

Die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene hat Anfang 2025 als Teil der Medizinischen Universität Wien (Zentrum für Gerichtsmedizin) ihre Arbeit begonnen. Erste Bilanz wurde im vergangenen Herbst gezogen: Insgesamt 400 fallbezogene Befassungen gab es bis dahin. Die betroffenen Personen waren laut der Gerichtsmedizinerin zwischen 1 und 92 Jahren alt. Bei 17 Prozent der untersuchten Fälle hat es sich um minderjährige Betroffene gehandelt. Die Untersuchungen haben zu 51 Prozent in der Untersuchungsstelle und zu 49 Prozent in Krankenanstalten stattgefunden.

Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene 

„Unsere Expertise ist es, zu rekonstruieren, wie es zu einer Verletzung durch Gewalteinwirkung gekommen ist.“
Man sieht, wie jemand in einem Labor Proben auf eine runde Glasscheibe platziert.
Von feingeweblicher Diagnostik über Verletzungsbegutachtungen bis hin zur Spurensicherung: Die Gerichtsmedizin ist weit mehr als das Obduzieren von Leichen.
Foto: iStock/nicolas_
„Bei Gewaltbetroffenen ist neben der Behandlung der Verletzung der zweite ganz essenzielle Aspekt, alles so gut wie möglich gerichtsmedizinisch zu dokumentieren.“
„Selbst von Kolleginnen und Kollegen, die diesen Beruf schon 30, 40 Jahre machen, hört man: ,Hoppla, das habe ich noch nie gesehen‘.“
 
© Ärztin für Wien | 09.06.2026 | Link: https://www.aerztinfuerwien.at/index.php/medizin/ein-perfekter-mord-ist-fast-unmoeglich