Die typischen Verletzungen bei Unfällen mit einem E-Scooter oder E-Bike lesen sich unerfreulich: mittelschwere bis schwere Verletzungen in Form von Prellungen, Schürfungen oder auch Frakturen an den Extremitäten sowie schwerste Verletzungen am Kopf wie etwa ein Schädel-Hirn-Trauma. Daneben noch Handgelenksfraktur, Schulterfraktur, Schlüsselbeinbruch und Verletzungen am Ellbogen. Das alles belastet nicht nur die verunglückten Personen, sondern auch die Spitäler und das Gesundheitssystem. Doch die Unfallfolgen und damit auch die Kosten können durch das Tragen eines Helms stark eingeschränkt werden. Genau aus diesem Grund tritt per 1. Mai 2026 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die Kinder und Jugendliche zum Helmtragen verpflichtet. Harald K. Widhalm, Facharzt für Unfallchirurgie, Orthopädie und Traumatologie sowie Sporttraumatologie an der Universitätsklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am AKH Wien sowie Referent für Gesundheitsökonomie in der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, erläutert, warum diese Gesetzesänderung notwendig ist:
Ärzt*in für Wien: Wie schätzen Sie die Verletzungsfolgen ein, die mit dem Gebrauch von E-Scootern und E-Bikes einhergehen?
Harald Widhalm: Ich sehe täglich die Folgen von Verkehrsunfällen. Vor allem im Schockraum und auf der Intensivstation. Eine Entwicklung ist besonders auffällig: Die Zahl der schweren Verletzungen nach E-Scooter- und E-Bike-Unfällen hat signifikant zugenommen – vor allem bei jungen Menschen. Was früher die Ausnahme war, gehört heute leider zum klinischen Alltag.
Ärzt*in für Wien: Sie haben aus diesem Grund die Novelle unterstützt und begleitet. Von wie vielen Unfällen sprechen wir da?
Widhalm: 2024 mussten österreichweit rund 7500 Personen nach E-Scooter-Unfällen im Krankenhaus behandelt werden. Das ist ein Anstieg von 25 Prozent gegenüber 2023. 2020 waren es noch etwa 1300 Fälle. Bei E-Bikes wurden im Vorjahr rund 10.000 Verletzte stationär versorgt – das entspricht einer Verdoppelung seit 2019. Diese Zahlen decken sich exakt mit dem, was wir in den Spitälern erleben. Besonders schmerzhaft ist, dass mittlerweile etwa jedes vierte Unfallopfer unter 18 Jahre alt ist.
Ärzt*in für Wien: Die Unfälle können mit einem Helm nicht vermieden werden, aber die Folgen schon. Wie wichtig ist das Tragen eines Helms?
Widhalm: Die Daten zeigen das ganz eindeutig, dass das Tragen eines Helms das Risiko von schweren Kopfverletzungen bis zu zwei Dritteln reduzieren kann. Viele der Patientinnen und Patienten erleiden schwere Kopf- und Schädel-Hirn-Verletzungen, deren Folgen oft ein Leben lang bleiben. Gerade deshalb ist mir diese Maßnahme so wichtig. Es geht nicht um Bevormundung, sondern um Schutz und Prävention. Wenn wir wissen, dass einfache Maßnahmen diese schweren Verletzungen verhindern können, dann ist es unsere Verantwortung, entsprechend zu agieren.
Ärzt*in für Wien: Warum hat man nicht eine generelle Helmpflicht für alle Altersgruppen beschlossen?
Widhalm: Eine einheitliche Helmpflicht wäre sicher übersichtlicher, zugegeben. Unabhängig davon halte ich die Novelle für einen wichtigen ersten Schritt. Gesetzliche Vorgaben haben eine klare Signalwirkung und beeinflussen das Sicherheitsbewusstsein nachhaltig. Wir wissen auch, dass sich Stabilität und Belastbarkeit des Schädels mit steigendem Alter verändern und dass das individuelle Risiko nicht allein vom Fahrzeug, sondern auch von Geschwindigkeit, Fahrverhalten und Umfeld abhängt. Wenn das Tragen eines Helms in jüngeren Altersgruppen früh zur Selbstverständlichkeit wird, wirkt sich das erfahrungsgemäß auch positiv auf das Verhalten älterer Jugendlicher aus. Darüber hinaus kommt den Eltern eine zentrale Rolle zu. Sie prägen das Sicherheitsverhalten ihrer Kinder weit über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus. Denken Sie an das Skifahren. Da gibt es auch eine Helmpflicht für Kinder bzw. Jugendliche unter 15 Jahren mit Ausnahme von zwei Bundesländern. Mittlerweile ist auf der Skipiste kaum jemand ohne Helm anzutreffen – auch die Erwachsenen tragen meistens Helm. Einen ähnlichen Effekt wünsche ich mir auch für Scooter und alle Räder.
 Von der Helmpflicht profitieren letztlich alle. / Foto: iStock/SanyaSM |
Ärzt*in für Wien: Welchen Schaden richten solche vermeidbaren Unfälle nicht nur für die Familien, sondern auch für die Ambulanzen und das Gesundheitssystem an?
Widhalm: Prävention spielt aus Sicht des Gesundheitssystems eine zentrale Rolle. Viele Bereiche arbeiten seit Jahren an oder über der Belastungsgrenze. Schwere Unfallverletzungen binden wichtige Ressourcen über lange Zeiträume hinweg und lassen sich nicht kurzfristig kompensieren. Diese Patientinnen und Patienten benötigen häufig mehrere operative Eingriffe, eine intensivmedizinische Betreuung über Tage oder Wochen, längere Aufenthalte auf Normalstationen und anschließend eine oft monatelange Rehabilitation. Dafür sind Intensivbetten, OP-Kapazitäten, hochspezialisiertes Personal und funktionierende Reha-Strukturen erforderlich – alles Bereiche, in denen bereits jetzt Engpässe bestehen.
Ärzt*in für Wien: Viele Unfallpatientinnen und -patienten laborieren auch gleich an mehreren Folgen und Folgeerkrankungen. Welche sind das?
Widhalm: Sehr häufig sind etwa Wesensveränderungen nach einem Sturz, epileptische Anfälle und es können Kopfschmerzen als Folge von Kopfverletzungen auftreten.
Ärzt*in für Wien: Sie haben gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen an der Medizinischen Universität Wien ein Neurotrauma-Board gegründet. Zu welchem Zweck?
Widhalm: Das ist eine Einrichtung, die multidisziplinär geführt wird. Hier vereinen sich die Fachvertreter von Anästhesie, Neurochirurgie, Neurologie, Radiologie, und Unfallchirurgie, um für einen komplexen Fall, wie er etwa auch durch E-Scooter-Fälle verursacht wird, unter gemeinsamer Expertise die bestmögliche Lösung zu finden.
Was sich ändert: Helmpflicht, Promille und Radweg-Bestimmung
Was sich durch die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ändert:
Helmpflicht (ab 1. Mai 2026): Kinder und Jugendliche sind zum „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ eines Sturzhelms verpflichtet: mit E-Bikes bis zum 14. Lebensjahr, E-Scootern bis zum 16. Lebensjahr. Und wie bisher gilt beim (muskelbetriebenen) Fahrradfahren eine Helmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.
E-Scooter nun Fahrzeuge (ab 1. Mai 2026): Da die Scooter nun als Fahrzeuge gelten, müssen sie mit Klingel (zur Abgabe akustischer Warnzeichen), Rückstrahlern und Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht müssen Scheinwerfer nach vorne (weißes Licht) und nach hinten (rotes Licht) zum Einsatz kommen.
Neue Alkoholgrenze (ab 1. Mai 2026): Für alle Altersgruppen wird beim Fahren mit einem E-Scooter die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 herabgesetzt. Für E-Bikes und normale Räder gelten die 0,8 Promille.
Radwege (ab 1. Oktober 2026): E-Mopeds dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf den Radwegen, sondern nur noch auf der Straße unterwegs sein.
E-Mopeds (ab 1. Oktober 2026): Diese brauchen Nummerntafeln, Führerschein und Versicherung.
Alles zum Kauf eines Helms
Was müssen Eltern, Kinder und Jugendliche beim Erwerb eines Helms beachten:
1. Kaufen Sie nur einen Helm, den Sie oder Ihr Kind im Fachgeschäft probiert haben. Der Helm muss perfekt sitzen – er darf nicht wackeln, aber auch nicht drücken.
2. Nicht jeder Helm und jede Helmmarke ist gleich. Der Kinnriemen muss festsitzen, soll aber nicht am Unterkieferknochen aufliegen. Das Sichtfeld sollte nicht eingeschränkt sein und leicht über den Augenbrauen enden. Gehen Sie ins Fachgeschäft vor Ort und lassen Sie sich beraten.
3. Übernehmen Sie keine gebrauchten Helme von älteren Geschwistern, Freunden oder Verwandten. Denn der Helm könnte schon einmal einen Sturz abgefangen haben oder sonst wie beschädigt sein. Nota bene: Auch ohne Sturz sollte der Helm nach rund fünf Jahren ausgetauscht werden.
4. Zu empfehlen ist generell ein Helm in hellen Farben. Die Sichtbarkeit wird auch erhöht durch Reflektoren, LED oder Blinkern am Helm und an der Kleidung – vor allem in der Dämmerung und zu den Abendzeiten.
5. Jeder verkehrssichere Fahrrad- oder Scooterhelm muss die CE-Kennzeichnung haben. Achten Sie auch auf verschiedene Prüfnormen (je nach Alter und Höchsttempo). Standard ist die Sicherheitsnorm EN 1078. Für ein Tempo von 20 bis 25 km/h empfiehlt sich die Norm NTA 8776, für noch größere Aufprallkräfte.